Mehrwertsteuersenkung für Photovoltaikanlagen: Ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende
In Deutschland wurde jüngst beschlossen, die Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen von 19% auf 0% zu senken. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien, denn Photovoltaikanlagen sind eine wichtige Säule im Kampf gegen den Klimawandel.
Durch die Eigenproduktion von Strom können Verbraucherinnen und Verbraucher unabhängig von Energieversorgern werden und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Mehrwertsteuersenkung macht Photovoltaikanlagen für noch mehr Menschen erschwinglicher und erleichtert den Übergang zu erneuerbaren Energien.
Wer erhält die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen?
In der Regel können private Haushalte, die eine Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf nutzen und keinen Strom an das öffentliche Netz verkaufen, die 0% Mehrwertsteuer erhalten. Auch gewerbliche Kunden können unter bestimmten Voraussetzungen die 0% Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen erhalten, zum Beispiel, wenn das Gebäude für eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit genutzt wird. Auch eine Nachrüstung von Modulen, wesentlichen Komponenten und Speichern unterliegt dem 0%-Steuersatz. Darüber hinaus entfällt auch die Entrichtung der Umsatzsteuer durch die Anwendung des neuen 0%-Steuersatzes.
Was muss ich bei der Beantragung der 0% Mehrwertsteuer beachten?
Zum Einen muss die Photovoltaikanlage für den Eigenbedarf genutzt werden und keinen Strom an das öffentliche Netz verkaufen. Bei Kauf und Installation der Anlage müssen Sie beachten, die Anlage selbst zu kaufen und einen Dienstleister mit einer Rechnung ohne Mehrwertsteuer zu beauftragen. Wir stellen für Sie sicher, dass die Rechnung für die Photovoltaikanlage eindeutig als “Ohne Mehrwertsteuer” gekennzeichnet ist.
Kann ich mir beim Kauf einer Photovoltaikanlage weiterhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen?
Durch die Einführung des 0%-Steuersatzes wird ab dem 1. Januar 2023 in Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Dementsprechend ist es zukünftig nicht mehr möglich beziehungsweise erforderlich, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen (Vorsteuer).
Ab wann gilt der 0%-Steuersatz?
Der Nullsteuersatz gilt bereits seit dem 1. Januar 2023. Wird die Photovoltaikanlage nur gekauft, ohne dass der Verkäufer die Photovoltaikanlage auch zu installieren hat, kommt es darauf an, wann die Photovoltaikanlage vollständig geliefert ist. Maßgeblich ist also der Termin der vollständigen Installation von unserer Seite aus.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Mehrwertsteuersenkung für Photovoltaikanlagen ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende ist und die Nutzung erneuerbarer Energien für noch mehr Menschen erschwinglich macht. Da die vielen neuen Informationen verwirrend sein können, bieten wir Ihnen als Interessenten jederzeit Beratungen an, die Sie über etwaige Verständnisschwierigkeiten aufklären werden. Für weitere detaillierte Informationen nutzen Sie auch gerne die unten verlinkte Informationsseite des Bundesfinanzministeriums.